Projektförderung durch Leader
Die EU-Mitgliedsstaaten und alle Bundesländer in Deutschland gestalten die Vorgaben der EU für die Leader-Förderung unterschiedlich aus.
Für Niedersachsen gilt aktuell das Programm PROFIL 2007-2013 (Programm zur Förderung im ländlichen Raum), in dem Maßnahmen festgelegt sind, die durch die Leader-Förderung unterstützt werden können.
Immer wieder tauchen im Zusammenhang mit Förderanträgen Fachbegriffe auf. Damit Sie diese besser verstehen können, stellen wir Ihnen ein Glossar als pdf-Datei zum Herunterladen bereit, in dem die wichtigsten Fachbegriffe allgemeinverständlich erklärt sind.
Grundsätzlich gelten folgende Regeln für die Leader-Projektförderung:
- Kofinanzierung: Projekte, die durch Leader gefördert werden, müssen vom Projektträger oder von anderen Dritten gegenfinanziert werden, eine Vollförderung durch Leader ist ausgeschlossen. Der Förderanteil ist abhängig von verschiedenen Einflussgrößen (z.B. Rechtsnatur des Antragstellers) und kann zwischen 30 und 80 Prozent schwanken. Meist werden die Projektkosten rund zur Hälfe gefördert.
- Vereinbarkeit mit den regionalen Entwicklungszielen: Projekte, die im Leader-Gebiet "Siellandschaft Wesermarsch" gefördert werden, müssen zu den Zielen und Handlungsfeldern passen, die im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) "Siellandschaft Wesermarsch" festgelegt sind. Das REK ist als pdf-Datei für jeden Interessierten verfügbar. Es kann unter Service heruntergeladen oder als CD bei der Geschäftsstelle "Wesermarsch in Bewegung" kostenlos angefordert werden.
Wenn Sie eine Projektidee haben, berät Sie die Geschäftsstelle "Wesermarsch in Bewegung" gerne über konkrete Fördermöglichkeiten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir würden uns freuen, wenn Sie auch die Möglichkeit nutzen, Ihre Projektidee schriftlich in einer Projektskizze zu formulieren.